Hinweis: Der Drohnenbetrieb ist vom 16. bis 31. August 2025 unter strengen Auflagen erlaubt, darunter Gebietsbeschränkungen, Vorankündigung und eingeschränkte Arbeitszeiten.
Aktualisierte Mitteilung: Drohnenflüge unter strengen Auflagen erlaubt (16.–31. August 2025)
Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat das landesweite Drohnenverbot teilweise aufgehoben. Von 16 bis 31 August 2025, Drohneneinsätze sind erlaubt unter strenge Auflagen, nachdem zuvor Beschränkungen eingeführt worden waren, die der Wahrung der nationalen Sicherheit angesichts der Spannungen entlang der thailändisch-kambodschanischen Grenze dienen sollten.
Wichtige Voraussetzungen für den Drohnenbetrieb:
- Sperrgebiete: In Gebieten, in denen Kriegsrecht oder aktive Militäroperationen herrschen, sind alle Flüge verboten. Dazu gehören die Grenzprovinzen von Buri Ram, Si Sa Ket, Surin, Ubon Ratchathani, Sa Kaeo, Trat und Chanthaburi; Bezirk Sattahip (Chon Buri); Bezirk Mueang (Rayong); innerhalb eines 9 Kilometer Radius von Flughäfen und Landebahnen; Bereiche, die in der Luftfahrtinformationsblatt (AIP) Thailand; und alle von Sicherheitsbehörden ausgewiesenen Zonen.
Betreiber können freigegebene Bereiche über die UAS-Portal-Anwendung überprüfen. - Vorabinformation: Betreiber müssen Flugdetails übermitteln—Bereich, Datum, Uhrzeit und Zweck-zu CAAT mindestens drei Tage im Voraus über das UAS-Portal: uasportal.caat.or.thund benachrichtigen Sie die Anti-Drohnen-Zentrum, Metropolitan Police Bureau at [E-Mail geschützt] .
- Flugzeiten: Operationen sind nur zwischen 06:00 und 18:00 Uhr. Nachtflüge sind strengstens verboten.
- Höhenlimit: Die maximal zulässige Flughöhe beträgt 90 Meter, sofern nicht anders genehmigt.
- Zusätzliche Genehmigung: Für Flüge außerhalb dieser Bedingungen, vorherige Genehmigung muss gemäß den Vorschriften des Verkehrsministeriums über das UAS-Portal bezogen werden.
Weitere Hinweise:
CAAT ermutigt alle Betreiber landwirtschaftlicher Drohnen sowohl ihre Drohnen als auch ihre Pilotenlizenzen über das UAS-Portal um sich auf bevorstehende regulatorische Veränderungen vorzubereiten.
Staatliche Stellen (Militär, Polizei, Zoll, Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Geheimdienste) dürfen Drohnen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse betreiben. Allerdings Zoll, Landwirtschaft und natürlichen Ressourcen Die Einheiten müssen geplante Flüge in Sperrzonen über das UAS-Portal und benachrichtigen [E-Mail geschützt] und die zuständigen Sicherheitsbehörden.
Melden von Verstößen
Wenn Sie Zeuge illegaler Drohnenaktivitäten werden, melden Sie dies bitte mit den folgenden Informationen: Datum, Uhrzeit, Ort, Drohnenbeschreibungund alle verfügbaren Fotos oder Videos, auf eines der folgenden:
- CAAT – Abteilung für unbemannte Flugzeugstandards
Tel: 02-568-8851 | E-Mail: [E-Mail geschützt] - Anti-Drohnen-Zentrum, Metropolitan Police Bureau
Tel: 02-126-7846 | E-Mail: [E-Mail geschützt] - Lokale Sicherheitseinheiten – nächstgelegene Polizeistation, Militärstützpunkt oder zuständige Behörde
CAAT fordert alle Betreiber dringend auf, diese vorübergehenden Maßnahmen einzuhalten, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die nationalen Sicherheitsbemühungen zu unterstützen.
Wichtige Drohnenregistrierungs- und Flugregeln in Thailand
Da die Drohnentechnologie immer fortschrittlicher und zugänglicher wird, nutzen viele Reisende Drohnen, um Luftaufnahmen ihrer Reiseziele zu machen. Thailand ist mit seiner Naturschönheit und seinen kulturellen Sehenswürdigkeiten ein erstklassiges Reiseziel für Drohnenfotografie. Allerdings unterliegt das Fliegen einer Drohne in Thailand strengen gesetzlichen Bestimmungen.
Alle Drohnen – offiziell als unbemannte Luftfahrzeuge klassifiziert – müssen registriert sein und unter vollständiger Einhaltung der nationalen Luftfahrtvorschriften betrieben werden. Verstöße können zu Geldstrafen, Gefängnis oder der Beschlagnahmung der Ausrüstung führen.
Dieser Leitfaden beschreibt die wichtigsten Verfahren und gesetzlichen Verpflichtungen für die rechtmäßige Registrierung und den legalen Einsatz von Drohnen in Thailand.
Einfuhr- und Registrierungsanforderungen
Drohnen dürfen nach Thailand eingeführt werden, dürfen aber erst dann legal betrieben werden, wenn sie bei beiden registriert sind Nationale Rundfunk- und Telekommunikationskommission (NBTC) und der Zivilluftfahrtbehörde von Thailand (CAAT).
Das NBTC kümmert sich um den Besitz von Drohnen und die Funkfrequenzregistrierung über anyregis.nbtc.go.thCAAT verwaltet die Registrierung sowohl der Drohne als auch ihres Betreibers und stellt das erforderliche Drohnenpilotenzertifikat über das UAS-Portal aus: uasportal.caat.or.th.
Eine Registrierung bei einer einzigen Behörde allein reicht nicht aus. Für den legalen Betrieb von Drohnen sind sowohl die NBTC- als auch die CAAT-Registrierung zwingend erforderlich.
Welche Drohnen müssen registriert werden?
Alle Drohnen müssen beim NBTC registriert werden, unabhängig von Gewicht oder Verwendung.
Eine CAAT-Registrierung ist zusätzlich für Drohnen erforderlich, die mit Kameras oder Aufzeichnungsgeräten ausgestattet sind, für Drohnen mit einem Gewicht von über zwei Kilogramm, aber unter 25 Kilogramm sowie für alle Drohnen über 25 Kilogramm. Letztere benötigen zudem eine schriftliche Genehmigung des Verkehrsministers.
Verfahren vor dem Flug und Zertifizierung
Vor dem Betrieb einer Drohne in Thailand sollten sich Betreiber über die geltenden Vorschriften informieren und den Online-Wissenstest der CAAT über das UAS-Portal absolvieren. Obwohl dieser Test in einigen Fällen optional ist, stellt er sicher, dass Sie mit den thailändischen Luftraumregeln vertraut sind.
Drohnen müssen mit einer Haftpflichtversicherung von mindestens einer Million Thai Baht versichert sein. Die Versicherung kann im In- oder Ausland abgeschlossen werden.
Bei der Ankunft in Thailand ist eine thailändische SIM-Karte erforderlich, um die Registrierung über das UAS-Portal einzuleiten. Der Prozess umfasst die Kontoerstellung, die Identitätsprüfung mittels Einmalpasswort und die Einreichung von Dokumenten für die Drohnen- und Betreiberregistrierung.
Um ein Drohnenpilotenzertifikat zu erhalten, müssen Betreiber eine Online-Prüfung bestehen. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie nach einer 24-stündigen Wartezeit wiederholt werden. Nach der Genehmigung ist das Zertifikat zwei Jahre lang gültig. Es wird eine Registrierungsnummer vergeben, die gut sichtbar an der Drohne angebracht sein muss. Die Beschriftung muss bei Drohnen unter 3 kg eine Schriftgröße von mindestens 25 mm und bei Drohnen über 25 kg eine Schriftgröße von mindestens 25 mm aufweisen.
Wichtiges Update von CAAT
Effektiv 30 Juni 2025CAAT wird seine bisherige Website zur Drohnenregistrierung dauerhaft einstellen. uav.caat.or.th. Nach diesem Datum ist die Site nicht mehr zugänglich und alle zugehörigen Dienste und Dokumente sind nicht mehr verfügbar.
Betreiber, die über diese Website eine Registrierungsbescheinigung erhalten haben, werden gebeten, Kopien ihrer Dokumente herunterladen und sicher speichern vor Ablauf der Frist.
Ab Ab 30. Juni 2025, alle Drohnen- und Betreiberregistrierungen müssen ausschließlich über das CAAT UAS Portal erfolgen: uasportal.caat.or.th
Regeln für das Fliegen von Drohnen in Thailand
Der Drohnenbetrieb unterliegt den Sicherheits- und Luftraumrichtlinien der CAAT. Drohnen dürfen weder Leben noch Eigentum oder die öffentliche Ruhe gefährden. Flüge über städtischen Gebieten, Versammlungen oder in der Nähe von Regierungsgebäuden, Krankenhäusern, Militärzonen oder Sperrgebieten (wie im thailändischen Luftfahrtinformationsblatt festgelegt) sind ohne Genehmigung verboten. Start- und Landezonen müssen frei sein.
Flüge sind nur bei Tageslicht, klarem Wetter und innerhalb der Sichtweite erlaubt. Die ausschließliche Verwendung von First-Person-View oder Bordkameras zur Navigation ist nicht gestattet. Flüge in oder in der Nähe von Wolken sind verboten.
Drohnen dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht im Umkreis von neun Kilometern um einen Flughafen oder temporären Flugplatz operieren. Der Transport gefährlicher Güter, einschließlich Lasergeräten, ist strengstens verboten.
Mindestsicherheitsabstände müssen eingehalten werden: 30 Meter für Drohnen mit einem Gewicht unter 2 Kilogramm und 50 Meter für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 2 und 25 Kilogramm.
Jeder Drohnen-bezogene Vorfall muss sofort CAAT per Telefon unter +66 2 568 8851 oder per E-Mail an gemeldet werden [E-Mail geschützt] . Sonderflüge – wie Nachtflüge, Flüge über 90 Meter oder das Betreten von Sperrgebieten – bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch [E-Mail geschützt] .
Kontaktinformationen
Nationale Rundfunk- und Telekommunikationskommission (NBTC)
Für Drohnenbesitz und Funkfrequenzregistrierung
Adresse:
87 Phaholyothin Soi 8, Samsen Nai, Phaya Thai, Bangkok 10400, Thailand
Telefon: +66 2 670 8888
Call Center: 1200 (innerhalb Thailands)
Website: www.nbtc.go.th
Drohnen-Registrierungsportal: https://anyregis.nbtc.go.th
Zivilluftfahrtbehörde von Thailand (CAAT)
Für die Registrierung von Drohnen und Piloten sowie die Einhaltung von Flugvorschriften
Adresse:
222 Vibhavadi Rangsit Soi 28, Chatuchak, Bangkok 10900, Thailand
Telefon: +66 2 568 8851
E-Mail: [E-Mail geschützt]
Für Sondereinsätze: [E-Mail geschützt]
Website: www.caat.or.th
Drohnen-Registrierungsportal: https://uasportal.caat.or.th


Die Originalversion dieses Artikels finden Sie unter Die Pattaya-Nachrichten.




