Phuket -
Die Spezialeinsatzabteilung der Polizeiregion 8 hat in Phuket einen 41-jährigen Russen wegen Besitzes und mutmaßlichen Verkaufs verbotener Baraku-Produkte (Shisha) festgenommen. Dies zeigt, dass Thailand die Tabak- und Verbraucherschutzgesetze strikt durchsetzt.
Der Verdächtige, Herr Maksim Shalygin, wurde in einer Wohnung in der Soi Hua Tiew, Cherng Talay, Bezirk Thalang, festgenommen. Die Beamten beschlagnahmten insgesamt 361 Gegenstände, darunter 296 Baraku-Tabakprodukte sowie 65 zugehörige Geräte und Zubehörteile. Die Operation wurde von Ermittlern der Region 8 unter der Leitung von Polizeigeneralmajor Lertchai Champathong in Zusammenarbeit mit ranghohen Beamten und der Ermittlungseinheit Phuket durchgeführt.
Die Behörden haben drei Anklagepunkte gegen den Verdächtigen erhoben:
- Besitz unversteuerter Tabakwaren zum Zwecke des Verkaufs unter Verstoß gegen das Tabakgesetz (1966).
- Verheimlichung und Vertrieb verbotener Waren gemäß den Paragraphen 242 und 246 des Zollgesetzes (2017) in Übereinstimmung mit der Erklärung des Handelsministeriums aus dem Jahr 2014, mit der die Einfuhr von Baraku, elektronischen Shishas und E-Zigaretten verboten wurde.
- Verkauf verbotener Baraku- und E-Zigarettenprodukte unter Verstoß gegen die Verordnung Nr. 24/2024 des Verbraucherschutzkomitees, die die Herstellung, den Verkauf und die Bereitstellung solcher Artikel verbietet.
Herr Shalygin wurde zur weiteren Bearbeitung des Verfahrens auf die Polizeistation Cherng Talay überstellt.

Thailand hat seit über einem Jahrzehnt ein landesweites Verbot von Baraku und E-Zigaretten aufrechterhalten und begründet dies mit Gesundheitsrisiken und Verbraucherschutzbedenken. Die Durchsetzung des Verbots ist besonders in Touristenzentren wie Phuket sichtbar, wo die Behörden die Verbreitung illegaler Produkte unter Besuchern und Einheimischen eindämmen wollen.
Diese Verhaftung unterstreicht die anhaltende Wachsamkeit der Regierung bei der Regulierung von Tabakalternativen und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und sendet gleichzeitig ein klares Signal an ausländische Staatsangehörige, dass Verstöße gegen Einfuhr- und Verbraucherschutzgesetze strafrechtlich verfolgt werden.





