Phuket -
Das Handelsamt der Provinz Phuket hat sich zu den Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich eines Keramikgeschäfts in der Altstadt geäußert, das von Besuchern eine Eintrittsgebühr von 40 Baht verlangt, und erklärt, dass diese Praxis mit den Verbraucherschutzgesetzen im Einklang stehe, solange die Bedingungen klar angegeben seien.
Supansa Chuaychana, Leiterin der Abteilung für Handelsregulierung und -entwicklung, teilte dem Phuket Express mit, dass Beamte das Geschäft in der Yaowarat Road nach Eingang von Meldungen am 15. Februar inspiziert hätten. Die Inspektion bestätigte, dass das Geschäft am Eingang Schilder in Thai, Englisch und Chinesisch angebracht hatte, die die Kunden über die Eintrittsgebühr informierten. Wichtig ist, dass die Gebühr beim Kauf von Artikeln als Rabatt angerechnet werden konnte.

Die Behörden mahnten den Geschäftsinhaber zur Vorsicht und wiesen darauf hin, dass unzulässige Geschäftspraktiken dem Image des Tourismus in Phuket schaden könnten. Das Geschäft sicherte zu, die Bekanntmachung Nr. 68 (2025) des Zentralkomitees für die Preise von Waren und Dienstleistungen, die die Preisauszeichnung von Produkten und Servicegebühren regelt, strikt einzuhalten.
Nach thailändischem Recht dürfen Unternehmen Servicegebühren erheben, sofern die Bedingungen am Eingang klar kommuniziert werden. Das Handelsamt betonte jedoch, dass Betreiber die Wahrnehmung der Kunden berücksichtigen müssen, um Phukets Ruf als gastfreundliches Reiseziel nicht zu schädigen.
Das Handelsbüro Phuket wird die Gespräche mit den zuständigen Behörden fortsetzen und dem Handelsministerium Bericht erstatten, um die strikte Einhaltung der Verbraucherschutzstandards zu gewährleisten.





